Zu 9 Ob 12/24s = Zak 2024/671, 378: Trauerschmerzen eines Angehörigen des aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers verstorbenen Patienten fallen in den Schutzbereich des Behandlungsvertrags, wenn bei einer generalisierenden objektiven Betrachtung eine innige familiäre Bindung und damit ein Naheverhältnis zur Vertragsleistung offensichtlich sind.
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