Aktuelles / Unionsrecht

Steuerbetrug: Informationsaustausch der Mitgliedstaaten

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nicolas Raschauer

Die Kommission hat vor Kurzem einen Vorschlag zur Erweiterung des automatischen Informationsaustauschs zwischen den Steuerverwaltungen der EU präsentiert (KOM 2013, 348). Dadurch sollen effektiver als bisher Daten über Erträge gebietsfremder Personen an die zuständige Steuerbehörde des jeweiligen Landes weitergegeben werden. Ziel des Vorschlages ist, die Steuereinnahmen der Mitgliedstaaten durch eine Eindämmung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung zu erhöhen.

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Artikel-Nr.
ZFR 2013/138

12.08.2013
Heft 5/2013
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.