Aktuelles / Unionsrecht

Strengere EU-Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche

Bearbeiter: RA Dr. Bernd Fletzberger

Am 5. 2. 2013 hat die Europäische Kommission (EK) zwei Vorschläge zur Stärkung der bestehenden EU-Vorschriften für Geldwäsche und Geldtransfers angenommen. Für beaufsichtigte Finanzdienstleister bedeutet dies eine weitere Verschärfung der Anforderungen in diesem Bereich. Das Paket umfasst eine neue Geldwäsche-Richtlinie, die die dritte Geldwäsche-Richtlinie1 und die dazugehörige Durchführungs-Richtlinie2 ersetzen soll. Weiters wird eine Änderung der Verordnung über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers3 vorgeschlagen. Beide Entwürfe sollen den jüngsten Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) Rechnung tragen bzw sogar darüber hinausgehen.

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Artikel-Nr.
ZFR 2013/51

04.04.2013
Heft 2/2013
Autor/in
Bernd Fletzberger

Dr. Bernd Fletzberger ist Partner der Wiener Wirtschaftskanzlei PFR Rechtsanwälte. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich des Bank-, Zahlungsverkehrs-, Kapitalmarkt-, Krypto-, Geldwäsche- und Versicherungsrechtes sowie im Gesellschaftsrecht. Ständige Publikations- und Vortragstätigkeit im Finanzmarktrecht.