Am 4. 6. 2013 hat der NR einen lange und intensiv diskutierten Subsidiarantrag auf Normenkontrolle ("Gesetzesbeschwerde") beschlossen (die GZ des Abgeordnetenantrags stand zu Redaktionsschluss nicht fest).
Durch eine entsprechende Novelle der Art 139 und 140 B-VG soll die Rechtsbereinigungsfunktion des VfGH gestärkt werden. Der Subsidiarantrag ist einer von mehreren Punkten, die durch die entsprechende B-VG-Nov verankert werden sollen (daneben werden mehrere Redaktionsversehen bereinigt und terminologische Anpassungen vorgenommen).
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