Aktuelles

Technische Regulierungsstandards der Kommission betreffend die Festlegung aufsichtlicher Schockszenarien

Bearbeiter: Rainer Wolfbauer

Auf der Grundlage von Art 98 Abs 5a UAbs 3 CRD IV hat die Kom bereits am 1. 12. 2023 technische Regulierungsstandards (RTS) "zur Festlegung aufsichtlicher Schockszenarien, gemeinsamer Modell- und Parameterannahmen sowie der Bedeutung der Angabe ‚stark rückläufig‘" erlassen. Am 24. 4. 2024 wurde dieser RTS nun auch im ABl kundgemacht.1

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Artikel-Nr.
ZFR 2024/111

31.05.2024
Heft 5/2024