Am 6. 2. 2018 wurde im ABl die DelVO (EU) 2018/171 der Kom vom 19. 10. 2017 zur Ergänzung der CRR durch technische Regulierungsstandards bezüglich der Erheblichkeitsschwelle für überfällige Verbindlichkeiten veröffentlicht.1 Die technischen Regulierungsstandards beruhen unmittelbar auf Art 178 Abs 6 UAbs 3 CRR.
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