Mit 1. 1. 2011 wurden die drei bestehenden Ausschüsse der Aufsichtsbehörden (CEBS, CEIOPS und CESR) durch Europäische Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA) ersetzt. Der nachstehende Beitrag erörtert die Aufgaben und Kompetenzen dieser "ESAs" ("European Supervisory Authorities"), Entwürfe technischer Standards auszuarbeiten sowie Leitlinien und Empfehlungen an die Aufsichtsbehörden und Finanzinstitute herauszugeben.
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Priv.-Doz. Dr. Thomas Stern MBA LL.M. arbeitet als Legal Counsel in der Rechtsanwaltskanzlei Bergt & Partner AG (Vaduz). Davor leitete er die Abteilung für Bankenabwicklung in der FMA Liechtenstein. Er lehrt an unterschiedlichen Universitäten und Hochschulen, darunter die Universität Liechtenstein und die Universität Salzburg. Daneben ist er Mitherausgeber der Fachzeitschrift für Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberatung (Berlin). Seine Forschungsbilanz umfasst ca. 100 Fachpublikation und Gesetzeskommentierungen. Tätigkeitsschwerpunkte: Finanzmarkt-, Gesellschafts-, Restrukturierungs- und Insolvenzrecht.