Mit 1. 1. 2011 wurden die drei bestehenden Ausschüsse der Aufsichtsbehörden (CEBS, CEIOPS und CESR) durch Europäische Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA) ersetzt. Der nachstehende Beitrag erörtert die Aufgaben und Kompetenzen dieser "ESAs" ("European Supervisory Authorities"), Entwürfe technischer Standards auszuarbeiten sowie Leitlinien und Empfehlungen an die Aufsichtsbehörden und Finanzinstitute herauszugeben.
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PD Dr. Thomas Stern, MBA LL.M. corp. restruc. leitet die Abteilung für Bankenabwicklung in der FMA Liechtenstein. Privatdozent an der Universität Liechtenstein, Lehrbeauftragter an der Paris Lodron Universität Salzburg und Mitglied diverser europäischer Regulierungsgremien.