Die Kom hat am 16. 8. 2021 eine neue DelVO zur BRRD1 (RL 2014/59/EU) im ABl veröffentlicht,2 und zwar technische Regulierungsstandards zur Festlegung des Inhalts der Vertragsklausel über die Anerkennung von Befugnissen zur Aussetzung bei der Abwicklung. Die Befugnis der Kom zum Erlassen dieses RTS ergibt sich aus Art 71a Abs 5 UAbs 3 BRRD.
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