Erkenntnisse der Psychiatrie zeigen, dass bei demenziellen Abbauprozessen und altersparanoider Symptomatik luzide Intervalle bei der Testamentserrichtung nicht ernsthaft als Möglichkeit in Betracht zu ziehen sind. Bei strukturellen Hirnveränderungen, bei denen idR keine schnelle Änderung der Hirnfunktionsstörungen auftritt, kann davon ausgegangen werden, dass ein Symptom, das vor einem strittigen Termin (zB Testamentserrichtung) und ebenfalls nach diesem Termin anhand konkreter Anhaltspunkte nachweisbar ist, auch an dem Termin vorlag. Steht Testierunfähigkeit grundsätzlich fest, ist die Annahme eines lucidum intervallum in aller Regel medizinisch nicht haltbar. Bei wahnhaften Störungen ist genau abzugrenzen, ob die paranoide Störung einen inhaltlichen Bezug zum strittigen Rechtsgeschäft hat. Für das Vorliegen der subjektiven Gewissheit und der Unkorrigierbarkeit der Vorstellung bei Wahn ist eine Überzeugungsbildung erforderlich, die logischer Argumentation nicht zugänglich ist.
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Artikel-Nr.
Zak 2019/668
05.11.2019
Heft 19/2019
Autor/in
Foto: Foto Jelinek
Dr. Isabella Eberl ist Notarin in Taxenbach/Salzburg, weiters Mitglied der Menschenrechtskommission der UINL sowie des internationalen Ausschusses der österreichischen Notariatskammer. Sie hat als Vertreterin der UINL am Projekt EU-Projekt „Just4All“ zur Förderung der Ausbildung von Juristen im Bereich der Behindertenrechte im Jahre 2019 mitgewirkt.
Publikationen:
Standesintern im Notabene ua zum Projekt Just4All, „Notar und Vertragsabschluss im elektronischen Weg“, 2004
Foto: Beigestellt
Dr. Wolf-Georg Schärf ist Rechtsanwalt in Wien und ist und war in mehreren Gesellschaften Vorsitzender des Aufsichtsrates. Er hat auch eine große Anzahl von Publikationen im Gesellschaftsrecht veröffentlicht und ist Herausgeber des International Journal of Nuclear Law.
Publikationen (beispielsweise):
Entscheidungsanmerkung zu EuGH Entscheidung vom 27.10.09 (C-115/08, Land Oberösterreich / CEZ), EuZW 1/2010, S 33f (2010); The Temelin judgment of the European Court of Justice / NLB 2010, 79ff (2010); Österreichisches Recht versus Euratom (3. Teil), RdU 2010, 188 (2010); Europäisches Atomrecht, 2. Auflage, De Gruyter Verlag Berlin (2012).