Der Autor macht darauf aufmerksam, dass Rechtsanwälte, die Scheidungsfälle betreuen, über das bzw die Pensionskonten relativ leicht ermitteln können, ob und in welcher Höhe nach der künftigen Pensionierung ein (Ergänzungs-)Unterhaltsanspruch bestehen kann. In dem Beitrag geht er auch kurz auf die Berechnung der voraussichtlichen Pensionshöhe ein.
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