Literaturübersicht / Erbrecht

Till, Zum neuen Auskunftsanspruch im Erbrecht, iFamZ 2017, 274.

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Mit dem ErbRÄG 2015 wurde in § 786 ABGB ein erbrechtlicher Auskunftsanspruch eingeführt, der jedem zusteht, der die Hinzurechnung von Schenkungen verlangen kann (insb also Pflichtteilsberechtigten, aber auch Erben und uU Vermächtnisnehmern). Der Autor geht auf einige Auslegungsfragen ein. Auskunftspflichtig seien die Verlassenschaft, die Erben und die Geschenknehmer, nicht jedoch Dritte (wie zB Banken). Die hL fordere zu Recht die Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses. Eine Beweispflicht bezüglich des Vorliegens einer anrechenbaren Schenkung treffe den Auskunftsberechtigten nicht. Der Auskunftsanspruch verjähre analog § 1487a ABGB.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
Zak 2017/584

26.09.2017
Heft 17/2017