Der Gesetzgeber hat das KMG im Jahr 2019 aufgrund der ProspektVO umfassend überarbeitet. Vor diesem Hintergrund stellt der neue Kommentar eine willkommene Bereicherung der Literaturlandschaft dar.
Vom (der Verwendung dünnen Papiers geschuldeten) handlichen äußeren Erscheinungsbild darf man sich nicht täuschen lassen: Der Kommentar bietet auf 368 Seiten gediegenste Informationen durch ausgewiesene Praktiker.
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