Dieser Beitrag soll aus Anlass des 25-jährigen-Bestehens des Übernahmegesetzes (ÜbG) einen Überblick über die Entstehung und die Entwicklungen sowie einen Ausblick auf die Zukunft und die möglichen Aufgaben des Übernahmerechts bieten. Klar ist natürlich, dass ein einzelner Beitrag es nicht vermag, ein Vierteljahrhundert Rechtsentwicklung zu analysieren, was auch nicht das Ziel ist. Der Fokus des Beitrags liegt auf den Meilensteinen, die das Gesetz geprägt und weiterentwickelt haben, wozu verständlicherweise Novellen gehören. Novellierungen sind - hoffentlich - kein Selbstzweck, sondern werden durch Anlassfälle oder (rechtspolitische) Veränderungen notwendig. Diese sollen daher besonders beleuchtet werden, denn nur so ist eine Durchdringung der Fragen und Probleme des Übernahmerechts sowie deren Lösung möglich.
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