Tourismusnutzen und Tankstellen-Eigenhändler, dargestellt an den Bundesländern Salzburg und Steiermark
Mit Tourismusbeiträgen wird der Fremdenverkehr in vielfacher Weise angekurbelt. Die Bandbreite reicht dabei von Werbemaßnahmen bis hin zu spezieller Infrastruktur, wie Liftanlagen. Der folgende Aufsatz stellt im Allgemeinen die wesentlichen verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen bei der Erhebung von Tourismusbeiträgen dar und setzt sich im Besonderen mit der Rechtslage betreffend Tankstellen-Eigenhändler auseinander. Wie sich zeigen wird, ergeben sich für diese auf Grund der Besteuerung von Mineralölprodukten mit der Mineralölsteuer Besonderheiten im Vergleich zu sonstigen Beitragspflichtigen, die nach Ansicht des Autors eine gesonderte Behandlung erfordern, um eine verfassungskonforme Rechtslage herzustellen.
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Artikel-Nr.
ZfV 2013/1390
06.01.2014
Heft 6/2013
Autor/in

Foto: Beigestellt
Univ.-Prof. Dr. Reinhard Klaushofer
Professor Constitutional and Administrative Law
Paris-Lodron University of Salzburg
Head of the Austrian Human Rights Institute
Österreichisches Institut für Menschenrechte ÖIM
Chair Expert Commission 2 of the Austrian Ombudsman Board
Kapitelgasse 5-7
A-5020 Salzburg
+43 (0)662 8044 – 3634
+43 (0)662 8044 – 303
Az. Prof. Dr. Reinhard Klaushofer ist Privatdozent am Fachbereich öffentliches Recht der juridischen Fakultät Salzburg. Er ist Leiter der Kommission 2 der Volksanwaltschaft (Bundesländer Oberösterreich und Salzburg). Im Datenschutzrecht hat er als wissenschaftlicher Leiter am interdisziplinären Forschungsprojekt „back me up“, das sich mit der Sicherung des persönlichen digitalen Erbes beschäftigt, mitgewirkt. Darüber hinaus ist er Autor und Vortragender zu zahlreichen Gebieten des öffentlichen Rechts, einschließlich des Europarechts.