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Transaktionen im Fokus: Wie treffsicher ist Ihre kontinuierliche Überwachung im Sinne des FM-GwG?

Dorothea Lamprecht / Andreas Pawlik

Dieser Beitrag soll näher ausführen, inwiefern Verpflichtete des FM-GwG die kontinuierliche Überwachung ihrer Geschäftsbeziehungen sicherstellen müssen. Dazu ist es erforderlich, dass Verpflichtete sowohl ein angemessenes Indizienmodell implementieren als auch eine geeignete Kalibrierung der Schwellenwerte vornehmen. Es soll gezeigt werden, dass sämtliche im Zuge der kontinuierlichen Überwachung generierten Treffer (Alerts) zeitnah zu bearbeiten und zu plausibilisieren sind. Dazu sind ggf weitere Informationen und Unterlagen einzuholen und es ist nachvollziehbar und schriftlich zu dokumentieren, aus welchen Gründen der Verpflichtete einen Treffer als plausibel oder unplausibel ansieht. Sollte eine Plausibilisierung des Treffers in einer angemessenen Zeitdauer nicht möglich sein, hat der Verpflichtete die Erstattung einer Verdachtsmeldung zu prüfen.1

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Artikel-Nr.
ZFR 2024/47

26.03.2024
Heft 3/2024
Autor/in
Dorothea Lamprecht

Mag. Dorothea Lamprecht ist Prüferin in der Abteilung IV/5 Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung der österr Finanzmarktaufsicht (FMA).

Andreas Pawlik

Dr. Andreas Pawlik ist Prüfer in der Abteilung IV/5 Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung der österr Finanzmarktaufsicht (FMA).