Aktuelles / Börserecht

Transparenzverordnung

bearbeitet von Univ.-Ass. MMag. Dr. Gisela Heindl

Aufgrund mehrerer im BörseG enthaltenen Ermächtigungen trat am 20. 7. 2007 die Transparenzverordnung (kurz: TransV) der FMA in Kraft.1) Die Verordnung gliedert sich in drei Teile und enthält Regelungen hinsichtlich der Inhalte von Zwischenberichten, Meldungen über Beteiligungen und die Gleichwertigkeit von vorgeschriebenen Informationen aus Drittländern. Sie dient der Umsetzung der RL 2007/14/EG, der Durchführungsrichtlinie zur Transparenz-RL.

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Artikel-Nr.
ZFR 2007/85

21.09.2007
Heft 3/2007
Autor/in
Gisela Heindl

MMag. Dr.Gisela Heindl ist Universitätsassistentin am Schwerpunkt Recht, Wirtschaft und Arbeitswelt der Universität Salzburg.

Veröffentlichungen insbesondere zum Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, etwa „Kapitalmarkt, Anlegerschutz und Haftungsfragen“, ecolex 2007, 427 ff; „Rechtliche Aspekte der Corporate Governance in Dimmel/Pichler Governance (Hg.) - Bewältigung von Komplexität in Wirtschaft, Gesellschaft und Politik, Lang, 2009, 401 ff; Redaktionsmitglied der ZFR.