Am 5. 5. 2015 einigten sich Parlament und Rat im Rahmen laufender Trilogverhandlungen auf eine Überarbeitung der Zahlungsdiensterichtlinie (PSD II). Basierend auf dem 2013 veröffentlichten Vorschlag der Kommission soll die aus 2007 stammende erste Zahlungsdiensterichtlinie an die neuen technischen Anforderungen eines modernen europäischen Zahlungsverkehrsmarkts angepasst werden. So sieht die Novelle ua Vorschriften für die Regulierung von "dritten Zahlungsdienstleistern" vor, die insb im Bereich E-Commerce an Bedeutung gewonnen haben. Dabei handelt es sich um Anbieter, die eine "Brücke" zwischen der Website eines Verkäufers und dem Onlinekonto eines Käufers schlagen. Die PSD erfasst nunmehr auch Anbieter, die es ermöglichen, Kontoinformationen von mehreren Zahlungsdienstleistern gleichzeitig einzusehen. Die Richtlinie enthält darüber hinaus Bestimmungen, die der Verbesserung der Sicherheit von Onlinezahlungen dienen sollen. Die PSD II wird nun noch auf technischer Ebene finalisiert werden, ehe die formelle Annahme in Rat und Europäischem Parlament erfolgen kann.
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