Beiträge

Über die Möglichkeiten und Grenzen der Finanzierung von Einlagensicherungssystemen

MMag. Dr. Thomas Stern, MBA

"Zur Problematik des schwächsten Glieds in der Kette"1

«A fundamental principle underlying DGS is that they are funded entirely by banks, and that no taxpayer funds are used» (Europäische Kommission, 2015)2

Im Zuge der Gesetzesinitiative zur Etablierung eines europäischen Einlagensicherungssystems ("EDIS")3 hat die Kommission die Belastbarkeit der nationalen Sicherungssysteme bezweifelt. Tatsächlich wird die Verwundbarkeit der Systeme bei Ausfall größerer Mitgliedinstitute deutlich erkennbar. Die Quelle der Verwundbarkeit liegt insb in den Finanzierungsmethoden der Einlagensicherungsrichtlinie ("DGSD"), namentlich in der Anwendung der risikobasierten Beitragsmatrix. Eine unintendierte Folge dieser Methode ist die Problematik des schwächsten Glieds in der Kette und der damit einhergehenden faktischen Finanzierungsgrenze für Einlagensicherungssysteme im Krisenfall.

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Artikel-Nr.
ZFR 2018/282

18.12.2018
Heft 12/2018
Autor/in
Thomas Stern

Priv.-Doz. Dr. Thomas Stern MBA LL.M. arbeitet als Legal Counsel in der Rechtsanwaltskanzlei Bergt & Partner AG (Vaduz). Davor leitete er die Abteilung für Bankenabwicklung in der FMA Liechtenstein. Er lehrt an unterschiedlichen Universitäten und Hochschulen, darunter die Universität Liechtenstein und die Universität Salzburg. Daneben ist er Mitherausgeber der Fachzeitschrift für Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberatung (Berlin). Seine Forschungsbilanz umfasst ca. 100 Fachpublikation und Gesetzeskommentierungen. Tätigkeitsschwerpunkte: Finanzmarkt-, Gesellschafts-, Restrukturierungs- und Insolvenzrecht.