Zugleich Anmerkungen zu BVwG 3. 3. 2014, W148 2000361-1/11E
Eine kleine nö Gemeinde will ein ökologisch sinnvolles Projekt verwirklichen (Errichtung einer Photovoltaikanlage zwecks Stromgewinnung für die örtliche Wasserversorgungsanlage). Dem Trend der Zeit folgend bezieht die Gemeinde die Gemeindebürger ein. Was mancherorts als ambitioniertes und unterstützenswertes Vorhaben angesehen wird, stößt bald an die Grenzen der Rechtsordnung. Die FMA - und nunmehr auch das BVwG - attestierten der Projektwerberin, ein unerlaubtes Bankgeschäft betrieben zu haben (Verstoß gegen § 98 Abs 1 BWG). Dieser Fall zeigt nicht nur, dass der Gesetzgeber im Interesse der Rechtssicherheit aufgerufen ist, einen Rechtsrahmen für ökologisch sinnvolle "Bürgerbeteiligungsmodelle" zu schaffen. Er belegt auch - neuerlich -, dass die Vollzugsorgane mitunter das nötige "Fingerspitzengefühl" dafür vermissen lassen, wann ein Fall eine ernsthafte Gefahr für die Finanzmarktstabilität darstellt.
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