Anfang November 2021 hat die FMA eine (positive) Compliance-Erklärung zu den überarbeiteten Leitlinien der EBA für die Meldung schwerwiegender Vorfälle nach der PSD2 abgegeben.1 Die Leitlinien dienen der Erfüllung des an die EBA gem Art 96 Abs 3 PSD2 erteilten Auftrags und ersetzen mit Wirkung ab dem 1. 1. 2022 die bis dahin geltenden Vorgänger2-Leitlinien für die Meldung schwerwiegender Vorfälle nach PSD2.
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