Die ESMA hat Ende November die überarbeiteten Leitlinien zur Überwachung von Finanzinformationen1 in den EU-Amtssprachen veröffentlicht. Die Leitlinien richten sich an alle gem der TransparenzRL2 für die Überwachung von Finanzinformationen zuständigen Behörden der EU, in Ö somit an die Österreichische Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR), sowie ggf auch an die zuständigen Behörden in den übrigen Staaten des EWR. Sie gelten für die Überwachung von Finanzinformationen nach der TransparenzRL, um sicherzustellen, dass die von Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind, in harmonisierten Dokumenten bereitgestellten Finanzinformationen den Anforderungen der TransparenzRL entsprechen.
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