Mit ihren gegenständlichen Leitlinien legt die ESMA in Bezug auf Art 28 GeldmarktfondsVO gemeinsame Referenzparameter für die Stresstestszenarien fest, die Geldmarktfonds oder Verwalter von Geldmarktfonds in die nach diesem Artikel durchgeführten Stresstests einzubeziehen haben. Am 24. 2. 2025 hat die ESMA die entsprechend dem Mandat nach Art 28 Abs 7 GeldmarktfondsVO jährlich routinemäßig überarbeitete Version der Leitlinien veröffentlicht.1 Die FMA hat zeitnah eine Compliance-Erklärung abgegeben.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.