Judikatur im Fokus

Überlassung an Zahlungs statt und IO: Probleme aus Sicht der Bank

Lukas Ronacher

Anmerkungen zu OGH 27. 11. 2020, 2 Ob 200/19d, und 27. 11. 2020, 2 Ob 149/20f

Die Überlassung von Verlassenschaftsvermögen an Zahlungs statt gem §§ 154 f AußStrG ermöglicht die Abwicklung überschuldeter Verlassenschaften. Inwiefern lassen sich "Verteilungsfehler" bei der Überlassung an Zahlungs statt nachträglich ausgleichen? Wie ist es um das Entstehen von Absonderungsrechten zugunsten von "Masseforderungen" (§ 154 Abs 2 Z 1 AußStrG) nach dem Todeszeitpunkt bestellt? Können Verlassenschaftsgläubiger vor Überlassung an Zahlungs statt mit ihren Forderungen aufrechnen? Der vorliegende Beitrag möchte insb diese bislang eher wenig diskutierten Aspekte der Überlassung überschuldeter Verlassenschaft an Zahlungs statt (§§ 154 f AußStrG) anlässlich zweier jüngerer, die Überlassung an Banken betreffende E des OGH (kritisch) beleuchten und Anstöße zur Diskussion geben.

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Artikel-Nr.
ZFR 2021/93

27.05.2021
Heft 5/2021
Autor/in
Lukas Ronacher

Mag. Dr. Lukas Ronacher ist derzeit Rechtspraktikant im OLG-Sprengel Linz. Er war zuvor als Universitätsassistent am Institut für Zivilrecht an der JKU Linz tätig. Seine Dissertation verfasste er zu Fragen des Erbschaftserwerbes, insb auch solchen iZm den §§ 153 ff AußStrG. Er ist Autor mehrerer Publikationen im Bereich des Zivil- und Zivilverfahrensrechts.