Abhandlungen

Überlegungen zum staatskirchenrechtlichen Paritätsprinzip

Matthias Zußner

Gleichheitsrechtliche Fragen im Verhältnis von Staat, Religion und Privaten haben im öffentlich-rechtlichen Diskurs seit einigen Jahren wieder Hochkonjunktur. Kristallisationspunkt der verfassungsrechtlichen Diskussion ist Art 15 StGG, der unter anderem einen speziellen Gleichheitssatz mit dem historisch voraussetzungsvollen Namen "Paritätsprinzip" enthalten soll. Der vorliegende Beitrag spürt der Bedeutung, der Dogmatik und der Rolle des staatskirchenrechtlichen Paritätsprinzips in der Rechtsprechung des VfGH nach.

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Artikel-Nr.
ZfV 2021/31

23.02.2021
Heft 1/2021
Autor/in
Matthias Zußner

Univ.-Ass. Mag. Dr. Matthias Zußner
Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht
Wirtschaftsuniversität Wien