Abhandlungen

Überlegungen zur Wiederverlautbarung der Bundesverfassung und der Kärntner Landesverfassung

Thomas Kröll

Eine in Aussicht genommene Änderung der Kärntner Landesverfassung bietet Anlass, erneut Überlegungen zur Frage nach der möglichen Wiederverlautbarung der Bundesverfassung und der Kärntner Landesverfassung anzustellen. Im Hinblick auf die Bundesverfassung interessiert diese Frage vor dem Hintergrund der Entwicklung des Art 49a B-VG und des Wiederverlautbarungsgesetzes, seiner Vorgängerregelung. Was die Kärntner Landesverfassung betrifft, ist sie deshalb von Interesse, weil die Wiederverlautbarungsermächtigung des Art 37a Abs 1 K-LVG den mehrdeutigen Begriff "Landesgesetze" gebraucht und daher nicht klar ist, ob von dieser auch Landesverfassungsgesetze einschließlich der Kärntner Landesverfassung erfasst sein sollen.

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Artikel-Nr.
ZfV 2017/3

04.04.2017
Heft 1/2017
Autor/in
Thomas Kröll

Univ.-Prof. Dr. Thomas Kröll
Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht
Wirtschaftsuniversität Wien
Welthandelsplatz 1/D3
A-1020 Wien