Das Übernahmerecht zählt mit Sicherheit nicht zu den dynamischsten Rechtsgebieten des Wirtschaftsrechts. Im Vergleich zu den meisten Materiengesetzen, die den Kapitalmarktjuristen beschäftigen (bisweilen auch plagen), hat es seit der Veröffentlichung seiner Stammfassung im Jahr 1999 die geradezu verschwindend geringe Zahl an 11 Novellen erfahren - insgesamt also erheblich weniger als durchschnittlich eine Gesetzesänderung pro Jahr. Dennoch ist auch beim Übernahmerecht eine steigende Dynamik zu beobachten, sind doch allein seit der Erstauflage des gegenständlichen Kommentars im Jahr 2007 allein sieben dieser 11 Novellen ergangen. Dieser Umstand, die anhaltend intensive Praxis der Übernahmekommission sowie einige wesentliche Entscheidungen der Gerichte (OGH, VwGH) boten dem Herausgeber Peter Huber hinreichenden Anlass, seinen Kommentar zum Übernahmegesetz (ÜbG) nach neun Jahren einer neuen, nämlich zweiten Auflage zu unterziehen.
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