Aktuelles / Unternehmensrecht

Übernahmerechts-Änderungsgesetz 2006 - ÜbRÄG 2006 und Gesellschafter-Ausschluss-gesetz - GesAusG, BGBl I 2006/75

bearbeitet von Dr. Florian Linder

Das ÜbG wird an die Vorgaben der Übernahme-RL angepasst. Während des Begutachtungsverfahrens, das am 31. 1. 2006 endete, leitete der VfGH aus Anlass eines angefochtenen Bescheides der Übernahmekommission ein Gesetzesprüfungsverfahren ein (G 151-153/05) und äußerte zu einer Reihe zentraler Bestimmungen des Übernahmegesetzes, insbesondere zum materiellen Kontrollbegriff, zur Verordnungskompetenz der Übernahmekommission und zur Angebotspflicht bei passiver Kontrollerlangung, verfassungsrechtliche Bedenken. Um die Frist für die Umsetzung der Übernahme-RL bis 20. 5. 2006 zu wahren, wurde der Ministerialentwurf überarbeitet, wobei versucht wurde, vorbeugend auch die Bedenken des VfGH zu berücksichtigen (s zum Thema jüngst Rill, ZfV 2006, 187).

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Artikel-Nr.
ZFR 2006/33

09.10.2006
Heft 1/2006
Autor/in
Florian Linder

RA MMag. Dr. Florian Linder ist Partner bei Viehböck Breiter Schenk & Nau Rechtsanwälte OG, Wien/Mödling. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Bank- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht sowie Real Estate.

Publikationen:
Vom Amis zu AvW – die Anlegerentschädigung gem §§ 75 ff WAG, VbR 2015/52; Insolvenzrecht in Österreich, ZVglRWiss 2014, 394; Insolvenzrecht in Österreich, in Ebke/Seagon/Blatz, Refinanzieren statt Sanieren? (2014) 167; Kommentierung der §§ 75–78 (Anlegerentschädigung) in Gruber/N. Raschauer, Kommentar zum Wertpapieraufsichtsgesetz (2010).