Am 29. 3. 2010 hat CESR die Ergebnisse seiner umfangreichen Überprüfung der Umsetzung der MarktmissbrauchsRL1 in allen EWR-Mitgliedstaaten veröffentlicht, wobei es insb um die Umsetzung der durch die MarktmissbrauchsRL eingeräumten Ermessensspielräume und Optionen geht.2 Die MarktmissbrauchsRL ist deshalb von besonderer Bedeutung, da es sich dabei um die erste EU-RL handelte, die im Rahmen des Lamfalussy-Prozesses erlassen wurde. Folglich ist diese Überprüfung durch CESR und die in Vorbereitung befindliche Überprüfung durch die EU-Kommission3 besonders relevant, weil sich daraus der Ansatz für die anstehenden Überprüfungen der weiteren im Lamfalussy-Verfahren erlassenen EU-Regelungen ableiten lässt.
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