Thema

Übersicht: Steht für erfolgreiche Einwendungen gegen die Kostennote des Gegners Prozesskostenersatz zu?

Mag. Wolfgang Kolmasch

Gem § 54 Abs 1a ZPO idF BudgetbegleitG 2009 hat das Gericht das am Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz übergebene Kostenverzeichnis seiner Entscheidung zugrunde zu legen, soweit der Gegner keine begründeten Einwendungen erhebt. Diese Neuregelung wirft einige Zweifelsfragen auf, etwa jene nach dem Prozesskostenersatz für berechtigte Einwendungen. Die Rsp der OLG zu dieser Frage ist widersprüchlich. Während einige Entscheidungen (nur) der in der Hauptsache unterlegenen Partei Kostenersatz gewähren, lehnen andere einen Kostenersatz generell ab. Die folgende Tabelle fasst die Rsp, die Lit und die bisher gebrauchten Argumente zusammen.

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Artikel-Nr.
Zak 2010/257

11.05.2010
Heft 8/2010
Autor/in
Wolfgang Kolmasch

Mag. Wolfgang Kolmasch ist in der juristischen Fachredaktion von LexisNexis für Zivilrecht zuständig, Chefredakteur der Fachzeitschrift Zak („Zivilrecht aktuell“) und veröffentlicht regelmäßig Bücher und Zeitschriftenartikel zu zivilrechtlichen Themen. Ua ist er an zwei ABGB-Kommentaren beteiligt sowie Autor des Standardwerks „Unterhaltsrecht“ und des „Jahrbuch Zivilrecht“.