Die Zivilverfahrens-Novelle 2009 wurde am 11. März 2009 im Nationalrat beschlossen. Sie enthält eine Vielzahl verschiedener Änderungen, die das österreichische Zivilverfahren weiter verbessern sollen. Diese treten - mit Ausnahme der Bestimmungen zur EuMahnVO - mit 1. April 2009 in Kraft.
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