Abhandlungen

Umfang der Öffentlichkeitsbeteiligung und Parteistellung im gentechnikrechtlichen Genehmigungsverfahren

Manfred Stelzer

Deskriptoren:

Anhörungsverfahren; demokratisches Prinzip; Gentechnikgesetz; Gentechnikrecht; Öffentlichkeitsbeteiligung; Parteistellung; Partizipation; Rechtsstaatsprinzip; Verwaltungsreferendum; Wissenschaftsfreiheit.

Rechtsquellen:

Art 7, 18, 144 B-VG; Art 17 StGG; Art 5 GG; § 8 AVG; GenTG.

Die auch in Österreich seit langem geführte Diskussion über Fragen der Beteiligung von Bürgern in Verwaltungsverfahren, vor allem in jenen, die auf die (bescheidförmige) Genehmigung von Großprojekten mit zumeist erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt abzielen und bei denen daher das klassische Konzept des Nachbarschutzes nicht mehr als ausreichend empfunden wird, führte nicht, wie zunächst intendiert1), zu einer allgemeinen Regelung von Bürgerbeteiligungsverfahren im Rahmen des AVG. Statt dessen hat der Gesetzgeber begonnen, und zwar, wenn ich es richtig sehe, zunächst im WRG2), derartiges punktuell zu normieren. Durch den EWR-Vertrag3)war er weiters verpflichtet, im Rahmen der Umsetzung der UVP-Richtlinie4)die Beteiligung der "Öffentlichkeit" in gewissem Umfang im Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung vorzusehen5). Bei der Umsetzung der beiden Gentechnik-Richtlinien6), zu der der Gesetzgeber ebenfalls schon durch den EWR-Vertrag gehalten war7), stand es ihm jedoch ausdrücklich frei8), ob und inwieweit er bei Genehmigungsverfahren für gentechnische Arbeiten oder die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen eine "Öffentlichkeitsbeteiligung" vorschreiben wollte.

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Artikel-Nr.
ZfV 1996, 17

01.03.1996
Heft 1/1996
Autor/in