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Unerlaubte Provisionen nach der IDD

Bernhard Burtscher

Die IDD schränkt die Zulässigkeit von Provisionen im Versicherungsvertrieb stark ein. Ausgehend davon geht der Beitrag der Frage nach, welche zivilrechtlichen Konsequenzen Verstöße gegen die neuen Provisionsregeln haben können.

Die Provision gilt als "Leitvergütung" im Versicherungsvertrieb.2 Nicht nur die Angestellten des Versicherers im Direktvertrieb, sondern auch Versicherungsagenten und Versicherungsmakler werden idR nicht vom Kunden, sondern erfolgsbasiert vom Versicherer entlohnt.3

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Artikel-Nr.
ZFR 2020/239

25.11.2020
Heft 11/2020
Autor/in
Bernhard Burtscher
Prof. Dr. Bernhard Burtscher ist Professor für Bank- und Finanzmarktrecht an der Universität Liechtenstein. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im allgemeinen Zivilrecht sowie im Bank- und Versicherungsrecht.