Die IDD schränkt die Zulässigkeit von Provisionen im Versicherungsvertrieb stark ein. Ausgehend davon geht der Beitrag der Frage nach, welche zivilrechtlichen Konsequenzen Verstöße gegen die neuen Provisionsregeln haben können.
Die Provision gilt als "Leitvergütung" im Versicherungsvertrieb.2 Nicht nur die Angestellten des Versicherers im Direktvertrieb, sondern auch Versicherungsagenten und Versicherungsmakler werden idR nicht vom Kunden, sondern erfolgsbasiert vom Versicherer entlohnt.3
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