Der österreichische Gesetzgeber ist mit der Umsetzung der Verbandsklagen-RL 2020/1828 in nationales Recht seit dem 25. 12. 2022 säumig. Als erstes österreichisches Gericht bejahte das LG Klagenfurt nun die unmittelbare Anwendbarkeit der RL in einem aufsehenerregenden Urteil, woraufhin das Justizministerium den ersten Gesetzesentwurf zur nationalen Umsetzung der RL am 2. 5. 2024 vorlegte. Das Urteil bleibt relevant für den Fall, dass das Gesetz (wider Erwarten) im Parlament scheitert oder nicht vollständig im Einklang mit der RL ausgestaltet sein wird.1
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