Thema

Unmittelbare Anwendbarkeit und Umsetzung der Verbandsklagen-Richtlinie

Richard Maria Raphael Eibl, LL.M. / Mag. Florian R. Dablander

Der österreichische Gesetzgeber ist mit der Umsetzung der Verbandsklagen-RL 2020/1828 in nationales Recht seit dem 25. 12. 2022 säumig. Als erstes österreichisches Gericht bejahte das LG Klagenfurt nun die unmittelbare Anwendbarkeit der RL in einem aufsehenerregenden Urteil, woraufhin das Justizministerium den ersten Gesetzesentwurf zur nationalen Umsetzung der RL am 2. 5. 2024 vorlegte. Das Urteil bleibt relevant für den Fall, dass das Gesetz (wider Erwarten) im Parlament scheitert oder nicht vollständig im Einklang mit der RL ausgestaltet sein wird.1

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Artikel-Nr.
Zak 2024/329

17.06.2024
Heft 10/2024
Autor/in
Richard Eibl

Richard Maria Raphael Eibl, LL.M, ist Gründer und Geschäftsführer des Legal-Tech-Unternehmens Padronus, das österreich- und deutschlandweit gerichtliche Sammelverfahren im Bereich Mietrecht, Epidemierecht, Schadenersatzrecht und Glücksspielrecht finanziert. In den Medien gibt er regelmäßig Kommentare zu aktuellen rechtlichen Fragestellungen ab.

Florian Dablander

Mag. Florian R. Dablander ist in einer renommierten Wiener Rechtsanwaltskanzlei tätig, sein Schwerpunkt liegt dabei im Wettbewerbs- und Digitalrecht.