Die Auslegungen jener Bestimmungen des WAG 19971) (im Folgenden nur „WAG“), die sich mit der Anlegerentschädigung beschäftigen, nämlich der §§ 23b-23e, ist seit längerem Gegenstand der literarischen Auseinandersetzung; höchstgerichtliche Judikatur fehlt bisher. Die Festlegung des Anwendungsbereichs dieser Normen ist nicht nur von theoretischer, sondern auch von großer praktischer Bedeutung. Dies hat der Fall AMIS zuletzt deutlich gezeigt.
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Univ.-Prof. Dr. Georg Graf, M.A. (Chicago) ist Professor für Privatrecht und Rechtsphilosophie am Institut für Privatrecht der Universität Salzburg. Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählen ua das Bank- und Kapitalmarktrecht.
Wichtigste Publikationen:
Rechtsfragen des Telebanking (1997); Vertrag und Vernunft (1997); Die österreichische Rückstellungsgesetzgebung (2003); Die Prospekthaftung und der Kausalitätsbeweis des geschädigten Anlegers, GES 2011, 203; Wer trägt den (Hyper-)Inflationsschaden? – Rechtshistorisch-dogmatisches zum Aufwertungsproblem, ecolex 2022, 178; Fünf Jahre ErbRÄG – Was hat der OGH daraus gemacht? NZ 2022, 2.