Thema

Unterbrechung und Hemmung von Fristen aufgrund der COVID-19-Krise

Mag. Wolfgang Kolmasch

Aufgrund der Beeinträchtigungen der Gerichte, Parteienvertreter und Parteien durch die COVID-19-Krise hat der Gesetzgeber mit dem BG betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz (Art 21 BGBl I 2020/16; 1. COVID-19-JuBG) die Unterbrechung verfahrensrechtlicher Fristen und (über § 1496 ABGB hinaus) die Hemmung materiell-rechtlicher Fristen zur Anrufung des Gerichts im Zeitraum von 22. 3. bis 30. 4. 2020 angeordnet. Dieser Zeitraum kann durch V der BMJ verlängert werden (§ 8 1. COVID-19- JuBG). Der Beitrag geht auf die davon erfassten Fristen sowie die Fristberechnung ein.

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Artikel-Nr.
Zak 2020/193

08.04.2020
Heft 6/2020
Autor/in
Wolfgang Kolmasch

Mag. Wolfgang Kolmasch ist in der juristischen Fachredaktion von LexisNexis für Zivilrecht zuständig, Chefredakteur der Fachzeitschrift Zak („Zivilrecht aktuell“) und veröffentlicht regelmäßig Bücher und Zeitschriftenartikel zu zivilrechtlichen Themen. Ua ist er an zwei ABGB-Kommentaren beteiligt sowie Autor des Standardwerks „Unterhaltsrecht“ und des „Jahrbuch Zivilrecht“.