In aller Kürze

Unterhaltsvorschuss - Verlängerung von COVID-19-Maßnahme

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

§ 7 1. COVID-19-JuBG erleichtert die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen durch den Verzicht auf einen Exekutionsantrag bei Titelvorschüssen. Diese nach zweimaliger gesetzlicher Anpassung zuletzt bis Ende Oktober befristete Maßnahme wurde vor Kurzem durch V der BMJ (BGBl II 2020/459) bis 31. 12. 2020 verlängert.

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Artikel-Nr.
Zak 2020/616

11.11.2020
Heft 18/2020