Mit einer RV zu einem URÄG 2008 sollen Teile der Abschlussprüferrichtlinie und die geänderten Rechnungslegungsrichtlinien in das österreichische Recht Eingang finden. Die Abschlussprüferrichtlinie ist bis zum 29. Juni 2008, die Änderungsrichtlinie bis zum 5. September 2008 innerstaatlich umzusetzen.
Durch die Umsetzung der Abschlussprüferrichtlinie soll die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers gestärkt werden. Die Pflichten des Abschlussprüfers werden klarer und deutlicher als bisher formuliert. Zudem wird eine Cooling-off-Periode von zwei Jahren für den Wechsel des Abschlussprüfers in eine Führungsposition der von ihm geprüften Gesellschaft normiert. Aufsichtsratsausschüsse zur Prüfung und Vorbereitung der Feststellung des Jahresabschlusses, des Vorschlags für die Gewinnverteilung und des Lageberichts sind in Hinkunft nicht nur bei Gesellschaften, deren Aktien an einem geregelten Markt zugelassen sind, sondern bei allen Gesellschaften einzurichten, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt notieren.
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