Im April 2008 wurde das Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008, kurz URÄG 2008, im österr Parlament beschlossen (Beschluss NR: 10. 4. 2008, Beschluss BR: 24. 4. 2008).1) Durch dieses Gesetz erfahren ua das UGB, das AktG, das SE-Gesetz, das Genossenschaftsrevisionsgesetz, das BWG sowie das VAG Änderungen. Das URÄG 2008 wurde am 7. Mai 2008 im Bundesgesetzblatt als BGBl I 2008/70 veröffentlicht.
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MMag. Dr.Gisela Heindl ist Universitätsassistentin am Schwerpunkt Recht, Wirtschaft und Arbeitswelt der Universität Salzburg.
Veröffentlichungen insbesondere zum Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, etwa „Kapitalmarkt, Anlegerschutz und Haftungsfragen“, ecolex 2007, 427 ff; „Rechtliche Aspekte der Corporate Governance in Dimmel/Pichler Governance (Hg.) - Bewältigung von Komplexität in Wirtschaft, Gesellschaft und Politik, Lang, 2009, 401 ff; Redaktionsmitglied der ZFR.
FH-Prof. MMMag. Dr. Christian Szücs ist hauptberuflich Lehrender für Bürgerliches Recht, Gesellschaftsrecht sowie für Arbeits- und Sozialrecht an der Fachhochschule Oberösterreich. Veröffentlichungen zu den genannten Bereichen.