Zum Realteilungshindernis der Zerstörung einer wirtschaftlichen Einheit (4 Ob 163/10i = Zak 2011/18, 16)
Der E 4 Ob 163/10i lag zugrunde, dass die Klägerin die Realteilung einer im Miteigentum von sechs Personen stehenden, 423 ha großen arrondierten Almliegenschaft begehrte, die aus unterschiedlichen Kulturgattungen besteht (96 ha landwirtschaftlich genutzte Flächen, 85 ha Wald, 234 ha alpines Ödland sowie 6 ha Wege, Sumpf und Bach) und eigenjagdgroß ist. Auf der Liegenschaft befinden sich eine Alm- und eine Jagdhütte. Das Erst- und das Zweitgericht lehnten die Realteilung mit Hinweis auf die mangelnde Gleichartigkeit der zu bildenden Liegenschaftsteile ab und gaben dem Eventualbegehren auf Zivilteilung statt. Der OGH sah diese Rechtsansicht als vertretbar an und lehnte auch eine nur teilweise Realteilung ab, weil die Liegenschaft in ihrer Gesamtheit eine wirtschaftliche Einheit darstelle, die durch Realteilung zerstört würde. Wie zu zeigen sein wird, haben die Gerichte jedoch § 1 Abs 2 Stmk AlmschutzG missverstanden und damit im Ergebnis die entscheidende wirtschaftliche Einheit der Alm mit einem - räumlich von der Liegenschaft getrennten - Hof zerstört.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.