Verwaltungs(straf)rechtliche Sanktionen in der rezenten EuGH-Judikatur
Die effektive Durchsetzung von Unionsrecht in den Mitgliedstaaten ist ein zentrales Element des europäischen Rechtsrahmens. Ein wichtiger Teil, um diese sicherzustellen, sind "effektive, verhältnismäßige und abschreckende" Sanktionen bei Verstößen gegen Unionsrechtsnormen. Der folgende Beitrag soll beleuchten, in welcher Form Sanktionen im unmittelbar geltenden Unionsrecht wie auch in den Mitgliedstaaten implementiert sind und wie die Judikatur des EuGH die Kriterien für diese in den letzten Jahren immer stärker prägt. Schließlich werden auch Implikationen für das österreichische Verwaltungsstrafrecht aufgezeigt.1
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