Thema

Unwirksames Testament bei unleserlicher Nuncupatio? - Haftung des Notars?

Univ.-Prof. Mag. Dr. Andreas Riedler

Gedanken zu 2 Ob 170/22x = Zak 2023/11, 13, 2 Ob 77/23x und 6 Ob 25/24f = Zak 2025/84, 53

Die Entscheidung 6 Ob 25/24f = Zak 2025/84, 53, zur Haftung eines Notars wegen einer unleserlichen Nuncupatio hat erhebliches Aufsehen1 verursacht. Ihre Tragweite wird erst klar, wenn man sich auch die erbrechtliche Vorgeschichte zum jetzigen Haftungsprozess vor Augen führt.

Der Erblasser setzte mit Testament vom 18. 4. 2006 zwei Erben ein. Mit fremdhändigem Testament vom 24. 1. 2018 widerrief er alle vorherigen letztwilligen Verfügungen und setzte eine andere Person als Alleinerben ein. Grundlage dieser Anordnung war ein von einer Notarsubstitutin auf Basis der Wünsche des Erblassers vorbereiteter Testamentsentwurf. Der Erblasser nahm eine handschriftliche, allerdings schwer leserliche Nuncupatio vor, nachdem ihm mitgeteilt worden war, dass er eine Wortfolge wie "mein Wille" oder "mein Testament" schreiben solle. Als Testamentszeugen fungierten Notariatsangestellte, Notar und Notarsubstitutin. Während das erste Wort "Mein" leserlich war, war die Lesbarkeit des zweiten Wortes und damit die Wirksamkeit der Nuncupatio und des gesamten Testaments strittig.

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Artikel-Nr.
Zak 2025/79

17.02.2025
Heft 3/2025
Autor/in
Andreas Riedler

Univ.-Prof. Mag. Dr. Andreas Riedler lehrt und forscht im Zivil-, Versicherungs- und Europarecht an der Universität Linz. Umfangreiche Publikations-, Seminar- und Gutachtertätigkeit. Hrsg Lehrbuchreihe „Zivilrecht I – VIII“ (2022); Kommentierung der §§ 859–901 in Schwimann/Kodek (2021); zuletzt auch zahlreiche Publikationen zum Abgasskandal zB Schadensberechnung im Lichte der jüngeren Judikatur, Zak 2025/5; Schadensberechnung im Abgasskandal: Mindestschaden 5 % - Maximalschaden 15 %, VbR 2023, 200; KEIN Benützungsentgelt bei bloßer Preisminderung und „kleinem Schadenersatz“ VbR 2022, 120; Keine Rechtsschutzdeckung bei Direktklagen im Abgasskandal? VbR 2022, 13 ff; 30-jährige Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche gegenüber der VW-AG? ÖJZ 2021, 5; Irrtum, List, Gewährleistung und Schadenersatz, ZVR 2020, 320.