Thema

Urlaubszeit heißt (auch) Wartezeit: Wenn der Flug nicht pünktlich ist

Mag. Tobias Eberharter

Neues aus der Rechtsprechung zur Ausgleichszahlung

Gerade in der Urlaubszeit treten häufig Flugstörungen auf und beeinträchtigen ausgerechnet in der Zeit der ersehnten Entspannung den Erholungsfaktor. Ob Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung: der Passagier hat grundsätzlich Anspruch auf Ausgleichszahlung. Der Beitrag beleuchtet die aktuelle Rechtsprechung zum Ausgleichsanspruch nach der Fluggäste-VO 261/2004.

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Artikel-Nr.
Zak 2015/615

05.10.2015
Heft 18/2015
Autor/in
Tobias Eberharter

Mag. Tobias Eberharter ist Rechtsanwaltsanwärter bei Zumtobel + Kronberger + Rechtsanwälte OG in Salzburg und beschäftigt sich seit mehreren Jahren mit Reiserecht im Allgemeinen und der Fluggastrechte-VO im Besonderen. Er ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft
für Reiserecht e.V. und Chairman des Committee for Young Professionals der IFTTA. Daneben ist er Vortragender und Autor weiterer Veröffentlichungen im Bereich des Reiserechts.