Die Umsetzung der RL 2009/138/EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II), zuletzt geändert durch die RL 2014/51/EU,1 wird zum Anlass genommen, das Versicherungsaufsichtsgesetz neu zu erlassen, ein VAG 2016 zu schaffen.2 Das ist insofern naheliegend, als auch die Rahmenrichtlinie Solvabilität II nicht nur Neuerungen bringt, sondern auch eine Kodifikation darstellt, indem sie (fast) alle die Versicherungsaufsicht betreffenden Richtlinien zusammenfasst.
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Dr. Stephan Korinek ist Leiter der Abteilung „Behördliche Aufsicht über Versicherungsunternehmen“ in der FMA, Vortragender bei Seminaren und an Universitäten sowie Autor va zu zivil- und aufsichtsrechtlichen Themen, zB Das Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG, JBl 1999, 149; Rechtsaufsicht über Versicherungsunternehmen (2000); zuletzt: Die Zukunft der Aufsicht über die Versicherungsvermittlung durch die FMA, VR 2006, 124, und Umsetzung der Gleichbehandlungs-RL: „Unisextarife“ und Versicherungen, ecolex 2006, 549.