Das VAG 2016 wurde vor Kurzem im BGBl I 2015/34 verlautbart und tritt weitgehend mit 1. 1. 2016 in Kraft (§ 339 Abs 1 VAG neu). Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein paar Bestimmungen des VAG demnächst schon wieder "aktualisiert" werden. Aktuell findet ein Begutachtungsverfahren für die erste Novelle des VAG 2016 (!) durch das RÄ-BG 2015 statt (ME/89 25. GP NR).
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