Mit dem Gesetzesentwurf zur VAG Novelle 2008 (VAGNov) soll einerseits ein neuer Lebensversicherungstypus - nämlich die kapitalanlageorientierte Lebensversicherung (kaoLV) - eingeführt werden, andererseits die Schutzbestimmungen des § 75 VAG grundsätzlich umgestaltet und den Wohlverhaltensregeln des WAG 2007 nachgebildet werden1.
Nach der VAGNov wäre vorgesehen, dass Versicherungsunternehmen (VU) künftig mit der kaoLV eine neue Versicherungslösung anbieten. Unter kaoLV sind Lebensversicherungstarife zu verstehen, bei denen die Kapitalanlage nach bestimmten zwischen Versicherungsnehmer (VN) und VU vereinbarten Vorgaben erfolgt, nämlich einer speziellen Veranlagungsstrategie, der eine persönliche durch das VU vorzunehmende Risikoeinschätzung zugrunde liegt. Es werden dabei Kapitalanlagestrategien für jeden konkreten Tarif definiert, ohne dass diese Tarife einem der bereits bestehenden Lebensversicherungstypen zugeordnet werden können2.
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