Gesetzgebung

Valorisierung im Haftpflichtrecht

Stand: Regierungsvorlage 22. 11. 2016 (1341 BlgNR 25. GP)

Der Gesetzesvorschlag für das Mindestversicherungssummen-ValorisierungsG 2016 (MinVersValG 2016) sieht die Anhebung der Mindestversicherungssummen im KHVG entsprechend der Valorisierungsregelung des Art 9 der 6. Kfz-Haftpflichtversicherungs-RL 2009/103/EG mit 1. 1. 2017 um ca 8 % vor. Parallel dazu sollen auch die Haftungshöchstbeträge im EKHG, GaswirtschaftsG, RHPflG und RohrleitungsG entsprechend angepasst werden. Zu den Beträgen siehe die folgenden Tabellen. Die Änderungen sind nach dem Übergangsrecht nur auf Unfälle bzw Schadensereignisse anzuwenden, die sich nach dem 31. 12. 2016 ereignen.

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Artikel-Nr.
Zak 2016/798

12.12.2016
Heft 22/2016