Thema

Verbindlichkeitszeitraum versus zeitlicher Anwendungsbereich von Gesetzen

a. Univ.-Prof. Dr. Andreas Vonkilch

Am Beispiel der übergangsrechtlichen Behandlung von "Altbagatellkartellen" (KaWeRÄG 2012)

Intertemporale Probleme beschäftigen immer wieder Rsp und Schrifttum, zuletzt etwa im Zusammenhang mit der Generalklausel in § 1503 Abs 1 Z 1 ABGB für das Inkrafttreten des Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetzes 2013 (KindNamRÄG 2013) mit 1. 2. 2013. In dieser Norm wurde die Wirkung der Novelle auf anhängige Obsorge-, Kontaktrechts- und Unterhaltsverfahren nicht explizit geregelt. Auch die zuletzt im Schrifttum aufgetretenen Meinungsunterschiede zu einem Übergangsproblem im Zusammenhang mit dem am 1. 3. 2013 in Kraft getretenen Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2012 (KaWeRÄG 2012, BGBl I 2013/13) stellen geradezu einen Lehrbuchfall dafür dar, wie wichtig es ist, den dogmatischen Grundlagen des intertemporalen Rechts die ihnen gebührende Beachtung zu schenken.

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Artikel-Nr.
Zak 2013/718

13.11.2013
Heft 20/2013
Autor/in
Andreas Vonkilch

Dr. Andreas Vonkilch ist Univ.-Prof. am Institut für Zivilrecht der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Rund 200 Publikationen zum gesamten Zivilrecht, dem Verbraucherrecht, dem Recht der Finanzdienstleistungen und dem Immobilienrecht.