Eine nationale Regelung, welche die Übertragung von Geschäftsanteilen an einer Rechtsanwaltsgesellschaft an einen reinen Finanzinvestor verbietet und Verstöße mit dem Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft sanktioniert, ist nach Ansicht des EuGH (C-295/23, Halmer Rechtsanwaltsgesellschaft) mit der Kapitalverkehrsfreiheit und der Dienstleistungs-RL 2006/123/EG vereinbar. Die Vorabentscheidung erging zur deutschen Rechtslage.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.