Judikatur im Fokus

Verbrauchereigenschaft des "Marketers", der das Geschäftsmodell mit Rabattgutscheinen als Kapitalanlage nutzt

Christoph Zehentmayer

Anmerkung zu OGH 29. 11. 2021, 8 Ob 71/21f

Das Geschäftsmodell der in der Schweiz ansässigen Bekl mit Rabattgutscheinen hat offenbar auch in Ö etliche Interessenten gefunden. Einige dieser sog "Marketer" fordern allerdings nunmehr das für den Erwerb von Rabattgutscheinen bezahlte Geld von der Bekl gerichtlich zurück; und zwar (auch) vor den österr Gerichten. Diese sind aufgrund der zwischen den Parteien getroffenen Gerichtsstandsvereinbarung aber nur dann zuständig, wenn eine "Verbrauchersache" iSd LGVÜ vorliegt. Der 8. Senat musste daher gleich in mehreren Grenzbereichen die Trennlinie zwischen Verbraucher einerseits und Unternehmer andererseits ziehen. Seine Ausführungen können bereits jetzt als richtungsweisend angesehen werden, zumal sich diesen allein von Dezember 2021 bis Februar 2022 der 3., 4., 5. und 6. Senat angeschlossen haben.

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Artikel-Nr.
ZFR 2022/134

30.06.2022
Heft 6/2022
Autor/in
Christoph Zehentmayer

Mag. Dr. Christoph Zehentmayer, LL.B. ist Rechtsanwalt und Partner der JAEGER & Partner Rechtsanwälte OG in Linz und Lektor am Institut für Zivilrecht an der JKU Linz, wo er zuvor als Universitätsassistent tätig war. Er ist Autor einer Monografie zum „Missbrauch der organschaftlichen Vertretungsmacht“ sowie zahlreicher weiterer Publikationen insb im Bereich des Zivil-, Unternehmens- und Verbraucherrechts.