Anmerkung zu OGH 29. 11. 2021, 8 Ob 71/21f
Das Geschäftsmodell der in der Schweiz ansässigen Bekl mit Rabattgutscheinen hat offenbar auch in Ö etliche Interessenten gefunden. Einige dieser sog "Marketer" fordern allerdings nunmehr das für den Erwerb von Rabattgutscheinen bezahlte Geld von der Bekl gerichtlich zurück; und zwar (auch) vor den österr Gerichten. Diese sind aufgrund der zwischen den Parteien getroffenen Gerichtsstandsvereinbarung aber nur dann zuständig, wenn eine "Verbrauchersache" iSd LGVÜ vorliegt. Der 8. Senat musste daher gleich in mehreren Grenzbereichen die Trennlinie zwischen Verbraucher einerseits und Unternehmer andererseits ziehen. Seine Ausführungen können bereits jetzt als richtungsweisend angesehen werden, zumal sich diesen allein von Dezember 2021 bis Februar 2022 der 3., 4., 5. und 6. Senat angeschlossen haben.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.