In_aller_Kürze

Verbraucherkredit-RL - Verzugszinsen und Betreibungskosten

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Vom Anwendungsbereich der Verbraucherkredit-RL 2008/48/EG sind ua zins- und gebührenfreie Kreditverträge ausgenommen (Art 2 Abs 2 lit f). Nach Ansicht des EuGH (C-409/23, Riverty) sind Verzugszinsen und Betreibungskosten, die der Verbraucher im Fall des Verzugs mit der Rückzahlung auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage leisten muss, keine Zinsen oder Gebühren im Sinn dieser Bestimmung. Anderes gelte bei einem Geschäftsmodell, das zur Umgehung des Anwendungsbereichs der Richtlinie dient.

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Artikel-Nr.
Zak 2024/645

02.12.2024
Heft 19/2024